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ASoK 8, August 1998, Seite 262

Warenverkauf über Call-Center

Gelten die Öffnungszeitenbegrenzungen des Einzelhandels?

Dr. Christoph Klein

Die vorliegende Abhandlung setzt sich mit folgender Fragestellung auseinander: Wenn der Detailverkauf von Waren über ein Call-Center abgewickelt wird, wie ist dann die Rechtslage hinsichtlich der dafür geltenden Betriebszeiten und allfälliger Beschränkungen der Beschäftigung von Arbeitnehmern zu bestimmten Zeiten zu beurteilen?

Vor allem stellt sich die Frage nach der Geltung des Öffnungszeitengesetzes (ÖZG): Gilt es auch für die telefonische Entgegennahme von Warenbestellungen in einem Call-Center?

§ 1 Abs. 1 ÖZG ordnet die Geltung dieses Gesetzes „für alle ständigen und nichtständigen für den Kleinverkauf von Waren bestimmten Betriebseinrichtungen (Läden und sonstige Verkaufsstellen) von Unternehmungen, die der Gewerbeordnung 1994 unterliegen", an. § 1 Abs. 2 erweitert zudem den Begriff der „Betriebseinrichtung im Sinne des Abs. 1" um „alle Einrichtungen und Veranstaltungen der in Abs. 1 genannten Unternehmungen, bei denen Warenbestellungen im Kleinverkauf entgegengenommen werden". Daß es hier um Unternehmungen geht, die der Gewerbeordnung 1994 unterliegen, und nicht z. B. um karitativ tätige Vereine, sei einmal vorausgesetzt.

Unerheblich ist, ob Call-Center, die Warenbestellungen abwickeln, sich daneben auch anderen Tä...

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