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Neue Wege in die Selbständigkeit
Die 23. GSVG-Novelle bringt Erleichterungen für künftige Unternehmer
In den letzten Monaten mehren sich die Stimmen aus der Politik, die einen leichteren Eintritt in die Selbständigkeit fordern. Tatsächlich weist Österreich eine der niedrigsten Selbständigenquoten im internationalen Vergleich auf. Mit der 23. Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), verabschiedet vom Nationalrat am , und der bereits früher beschlossenen Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes werden erstmals konkrete Maßnahmen gesetzt, um den Weg zum Selbständigwerden zu erleichtern. Damit kann auch einem in letzter Zeit verstärkten Wunsch der Bevölkerung entsprochen werden, da nach Umfragen immerhin ein Drittel der Befragten gerne in Unabhängigkeit als Unternehmer tätig wäre.
Nachfolgend sollen in diesem Zusammenhang die wichtigsten Gesetzesänderungen im GSVG dargestellt und erläutert werden:
1. Die Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage für Jungunternehmer
Derzeit ist für die im GSVG versicherten Inhaber von Gewerbeberechtigungen, Gesellschafter und bestimmte Freiberufler beim Eintritt in die Selbständigkeit eine vorläufige Beitragsbemessung auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage (1998: monatlich 13.761 S) vorgesehen. Dies bedeutet für Jungunternehmer und Personen...