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IRZ 3, März 2020, Seite 107

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

Britannia, Goodbye! Nun kam es, wie es kommen sollte. Seit ist der Brexit offiziell vollzogen. Mit viel Tamtam auf der einen Seite und Wehklagen auf der anderen Seite wurde diese wahrlich historische Stunde gefeiert und bedauert zugleich. Sollte in der vorgesehenen Übergangsphase bis zum keine Einigung über ein Austrittsabkommen erzielt werden, würde Großbritannien ein Drittstaat wie jedes andere Land außerhalb der EU. Der steinige Weg geht also weiter; die Unsicherheit bleibt. „Brexit – was nun?“, fragt Steffen Morawietz in seinem Expertenstatement. Aus rechtlicher Sicht, so betont er, sind die Folgen für die Handelsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich mannigfaltig und nur die wenigsten hiervon bislang Gegenstand des öffentlichen Diskurses.

[i]Britannia, Goodbye!

Im Falle eines ungeregelten Austritts werden für die Handelsbeziehungen zwischen EU und GB die Regelungen der WTO den rechtlichen Rahmen bilden. Für die praktische Abwicklung des Warenverkehrs mag dies äußerst hilfreich sein; zumindest ein System für Zölle ist damit gestellt. Für die Unternehmen heißt dies: akuter Handlungsbedarf. Sie müssen grundsätzlich die fü...

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