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Die "notwendige persönliche Arbeitsleistung" als Berufsschutzkriterium in der Pensionsversicherung der Selbständigen
• Die "notwendige persönliche Arbeitsleistung" als Berufsschutzkriterium in der Pensionsversicherung der Selbständigen
Berufsschutz in Form der „gemilderten Erwerbsunfähigkeit" gemäß § 133 Abs. 2 GSVG genießen Selbständige nur dann, wenn sie das Kriterium der „notwendigen persönlichen Arbeitsleistung" erfüllen. Dadurch soll, wie Barnas (ZAS 1998, 72) ausführt, sichergestellt werden, daß der Berufsschutz nur einem eingeschränkten Kreis von Betriebsinhabern zukommt, nämlich jenen, die sich infolge der Betriebsstruktur nicht auf die bloße Unternehmensführung beschränken konnten, sondern aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen waren, auch Arbeiten (mit)zuverrichten, die in größeren Betrieben regelmäßig von beschäftigten Kräften übernommen werden. Im Aufsatz von Barnas geht es um die Klarstellung des Wesens dieses Tatbestandsmerkmals. Er setzt sich mit bestimmten Entwicklungen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung kritisch auseinander und behandelt zudem eine Reihe von einschlägigen Einzelfragen.