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Arbeitslosengeld: Anwartschaft
• Die sogenannte Bonusregelung des § 14 Abs. 9 AlVG in der Fassung des Art. VIII Z 2 des Karenzurlaubserweiterungsgesetzes, BGBl. Nr. 408/1990, wonach sich die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bei vorherigem Bezug von Karenzurlaubsgeld aus Anlaß der Geburt eines Kindes vermindert, ist aufgrund ihres klaren Wortlautes selbst auf jene Fälle anzuwenden, in denen ein Karenzurlaub bloß vorzeitig beendet wird, um eine neuerliche Beschäftigung aufzunehmen, um im Anschluß daran (höheres) Arbeitslosengeld zu beziehen. - (§ 14 Abs. 9 AlVG i. d. F. BGBl. Nr. 408/1990)
( Zl. 94/08/0066)