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ASoK 7, Juli 1998, Seite 236

Das Vertragsbedienstetengesetz 1948 als lex contractus

Eine Fußangel für den Dienstgeber?

Mag. DDr. Peter Steiner

Im Zusammenhang mit der Vereinbarung des VBG 1948 des Bundes als lex contractus in Dienstverträgen mit einem Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband hatte sich der OGH schon mehrmals (zuletzt am , 8 Ob A 361/97 i) mit den Konsequenzen zu beschäftigen, die aus dem Umstand resultieren, daß ein Landesgesetzgeber seine Regelungskompetenz im Hinblick auf die Landes-, Gemeinde- und Gemeindeverbandsbediensteten noch nicht wahrgenommen hat. Konkret hat sich die Judikatur dabei u. a. mit den Folgen dieser Rechtslage für der Höhe des Abfertigungsanspruches, des Kranken- und Urlaubsentgeltes sowie der Urlaubsabfindung befaßt. Der nachstehende Aufsatz will zeigen, daß eine fehlende Regelung auf Landesebene darüber hinaus mindestens noch zwei weitere Fragen aufwirft bzw. (einklagbare) Konsequenzen nach sich zieht.

1. ProblemWenn die Vertragsparteien beabsichtigen, die Bestimmungen des VBG 1948 kraft einzelvertraglicher Vereinbarung zum Inhalt des Dienstvertrages zu machen (lex contractus), so ist - unter Beachtung des Homogenitätsgebotes - zunächst davon auszugehen, daß die Zuständigkeit zu Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Dienstrechtes der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemei...

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