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ASoK 6, Juni 1998, Seite 224

Das "Opting in" in der Sozialversicherung

Das "Opting in" in der Sozialversicherung

Mit dem „Opting in", d. h. mit den durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 für die geringfügig Beschäftigten und die „neuen" Selbständigen geschaffenen Möglichkeiten der freiwilligen Begründung des Sozialversicherungsverhältnisses, beschäftigt sich Risak (ecolex 1998, 336). Dabei geht es zum einen um die Selbstversicherung gemäß § 19 a ASVG, die Personen, deren Entgelt aus all ihren Dienstverhältnissen die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, eine Pensions- und Krankenversicherung mit der Geringfügigkeitsgrenze als Beitragsgrundlage ermöglicht, und zum anderen um die „Pflichtversicherung auf Antrag" gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GSVG. Die letztgenannte bietet den „neuen" Selbständigen, die ausschließlich eine betriebliche Tätigkeit ausüben und deren Einkünfte die Versicherungsgrenze nicht übersteigen, die Möglichkeit einer Krankenversicherung auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage, die für jene Selbständigen gilt, die schon bisher auf Grund ihrer Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer nach GSVG pflichtversichert waren.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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