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Die Neuregelung des Anspruchs auf Notstandshilfe für Ausländer
• Die Neuregelung des Anspruchs auf Notstandshilfe für Ausländer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach in seinem Urteil Gaygusuz aus, daß die ausschließlich mit der fehlenden österreichischen Staatsbürgerschaft begründete Weigerung, Notstandshilfe zu zahlen, gegen Art. 14 MRK verstoße. Muzak (ZAS 1998, 38) untersucht, ob diesem Urteil durch die daraufhin erfolgte Novellierung des AlVG tatsächlich Rechnung getragen wurde. Zudem setzt er sich mit den europarechtlichen Fragen auseinander, die diese Novelle aufwirft. Er ist der Meinung, daß einer Differenzierung, wie sie die AlVG-Novelle 1997 trifft, keine „objektive und vernünftige Rechtfertigung" i. S. d. Art. 14 MRK zukomme. Dem Urteil Gaygusuz könne nur durch eine Neuregelung Rechnung getragen werden, die auch von der Differenzierung nach dem Geburtsort Abstand nimmt. Darüber hinaus handle es sich beim Abstellen auf den Geburtsort auch um eine europarechtswidrige „versteckte Diskriminierung".