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ASoK 6, Juni 1998, Seite 224

Auch nach dem Fall Kalanke sind Frauen noch gleicher

Auch nach dem Fall Kalanke sind Frauen noch gleicher

Das Urteil Kalanke, in dem der EuGH die grundsätzliche Bevorzugung „gleichbefähigter" Frauen als Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 und 4 der RL 76/207 erkannt und nur eine Verbesserung der Ausgangslage für zulässig erklärt hat, ist ebenso Gegenstand der Ausführungen von Urlesberger (ZAS 1998, 33) wie das Urteil Marschall. In diesem Urteil hat der EuGH dem unbestimmten Begriff der „gleichen Befähigung" als weiteren unbestimmten Begriff jenen der „Öffnungsklausel" gegenübergestellt. Diese beiden unbestimmten Begriffe werden von Urlesberger kritisch hinterfragt. Im Ergebnis hält er fest, daß der EuGH die offene Bevorzugung von Frauen für zulässig erklärt, soferne es auch eine solche für Männer gibt, wobei es genüge, daß diese durch unbestimmte Gesetzesbegriffe umschrieben ist. Diese Rechtfertigung einer bewußten Schlechterstellung der Männer durch eine in Form eines unbestimmten Gesetzesbegriffes gehaltene „Öffnungsklausel" steht aber in offenkundigem Gegensatz zu den strengen Anforderungen, die an eine Rechtfertigung beim bloßen Verdacht einer versteckten Schlechterstellung von (vorwiegend) weiblichen Teilzeitbeschäftigten gestellt werd...

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