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ASoK 5, Mai 1998, Seite 192

Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Änderungen des IRÄG 1997

Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Änderungen des IRÄG 1997

Ziel des IRÄG 1997 ist es, die Unternehmensfortführung im Konkurs zu erleichtern. Die durch dieses Gesetz bewirkten arbeitsrechtlichen Änderungen werden von Grießer (ZAS 1998, 1) dargestellt. Ausführlich beschäftigt er sich mit der Auflösung gemäß § 25 KO sowie mit der Qualifikation der Beendigungsansprüche als Konkurs- oder Masseforderungen. Weiters behandelt er den Begriff des zu schließenden oder einzuschränkenden „Unternehmensbereichs", die Kündigungsmöglichkeit bestandgeschützter Arbeitsverhältnisse, den im Falle eines Austrittes gemäß § 25 Abs. 2 KO gebührenden Schadenersatzanspruch sowie die Neuerungen in der Ausgleichsforderung.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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