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OGH: Vordienstzeiten
• 1. Bei der Auslegung eines Kollektivvertrages ist zwar der Grundsatz der autonomen Rechtsetzung zu beachten, jedoch zusätzlich ein „Blick über den Kollektivvertrags-Rand" als zusätzliches Auslegungskriterium dafür vorzunehmen, was als vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung zur Herbeiführung eines gerechten Ausgleiches der sozialen und wirtschaftlichen Interessen anzusehen ist.
• 2. Für die im Dienstzettel anzugebende Einstufung in ein generelles Schema, die vorgesehene Verwendung sowie den Anfangsbezug ist die Erörterung der Vordienstzeiten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses unumgänglich.
• 3. Die kollektivvertragliche Bestimmung, der Angestellte habe die bei der Berechnung der Berufsjahre zu berücksichtigenden Vordienstzeiten nachzuweisen, befreit den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, den Arbeitnehmer bezüglich seiner Vordienstzeiten zu befragen und ihn zur Vorlage von Nachweisen aufzufordern. - (§ 2 AVRAG)
S. 191„Sollte der Kläger zur Vorlage von Nachweisen (Dienstzeugnissen bzw. Dienstzettel von der beklagten Partei aufgefordert worden sein oder von sich aus den Nachweis angeboten haben, ohne daß dann der Nachweis tatsächlich erbracht worden wäre, so hätte der Klä...