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IRZ 5, Mai 2015, Seite 199

Auswirkung des DRS 20 auf die Praxis der Prognoseberichterstattung im Lagebericht

Teil 1: Vorgehensweise bei der empirischen Analyse und Qualität der Prognoseberichterstattung vor Anwendung von DRS 20

Thomas Kümpel, Felix Luksch und Claudio Oriolo

Der neue Standard zur Konzernlageberichterstattung DRS 20 „Konzernlagebericht” wurde am vom DRSC verabschiedet und am vom deutschen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) veröffentlicht. Er ist das Resultat eines umfassenden Reformprojekts, das die Überarbeitung der bisherigen Regelungen betreffend den Konzernlagebericht als Ziel hatte.

DRS 20 ist für alle Mutterunternehmen verbindlich, die einen Konzernlagebericht verpflichtend nach § 315 HGB (ggf. i.V.m. § 315a HGB) oder freiwillig aufstellen. Außerdem wird vom DRSC empfohlen, die Regelungen auf den Lagebericht nach § 289 HGB entsprechend anzuwenden.

Der neue Standard ist für Geschäftsjahre erstmalig anzuwenden, die nach dem beginnen. Eine frühere und vollumfängliche Anwendung war gemäß DRS 20.236 jedoch möglich und wird empfohlen.

Ziel dieses Beitrags ist es, die umfassenden Veränderungen auf die Prognoseberichterstattung der HDAX-Unternehmen anhand einer empirischen Anwendungsanalyse zu untersuchen und zu bewerten. Dabei soll gezeigt werden, inwieweit die Unternehmen die Anforderungen aus DRS 20 in ihrer Lageberichterstattung umsetzen.

Im ersten Teil des Beitrags wird zunächst ...

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