Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 5, Mai 1998, Seite 167

Die Rechtsprechung des OGH zu den Pflegegeldgesetzen

Pflegegeldgesetze sind seit fast fünf Jahren in Kraft

Dr. Einar Sladecek

Mit Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen wurde 1993 eine einheitliche Pflegegeldregelung geschaffen. Ziel der Pflegevereinbarung und der seit geltenden Bundes- und Landespflegegeldgesetze ist es, allen in Österreich lebenden Pflegebedürftigen einen Rechtsanspruch auf eine ihren Bedürfnissen angemessene Hilfe zukommen zu lassen.

Seit Inkrafttreten der Pflegegeldgesetze ist ein Zeitraum von fast 5 Jahren verstrichen. Auf einigen Gebieten (z. B. zu den meisten Betreuungs- und Hilfstätigkeiten) hat sich bereits eine ständige Rechtsprechung herausgebildet, auf anderen Gebieten (z. B. Ersatzansprüche, Legalzessionen, Fortsetzungsberechtigung) liegen erst vereinzelte Entscheidungen vor. Soweit verwertbar übernimmt der OGH seine Rechtsprechung zum Hilflosenzuschuß und folgt im übrigen über weite Strecken der Standardliteratur von Gruber/Pallingerund Pfeil.

I. RECHTSQUELLEN ,

• Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen samt Anlagen BGBl. 866/1993 (Pflegevereinbarung als Grundsatzvereinbarung)

Bundespflegegeldgesetz BGBl. 1...

Daten werden geladen...