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ASoK 5, Mai 1998, Seite 162

Die Regelung der Nachtarbeit der Frauen

Kollektivvertragliche Ausnahmeregelungen bisher im Blumenbindegewerbe und im Eisen/Metallsektor

Dr. Peter Zeitler

Nachtarbeitsverbote für Frauen wurden in vielen europäischen Ländern seit dem 19. Jahrhundert diskutiert. In Großbritannien wurde ein entsprechendes Verbot im Jahre 1844 eingeführt, in Österreich erstmals 1885. Der Grund für die Einführung des Frauennachtarbeitsverbotes bestand in dem Bestreben, die Frauen vor einer Doppelbelastung zu schützen: Man befürchtete, Nachtarbeit würde es ihnen ermöglichen, sich tagsüber der Tätigkeit im Haushalt zu widmen und nachts einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wirtschaftlicher Druck würde viele Frauen zu einer solchen Lebensgestaltung zwingen.

Aus diesen Erwägungen heraus entstand auch im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO ein Übereinkommen (89. Übereinkommen der Konferenz über die Nachtarbeit der Frauen im Gewerbe). Dieses Übereinkommen wurde von Österreich ratifiziert (BGBl. Nr. 229/1950 i. d. F. BGBl. Nr. 39/1964).

Europäische Rechtslage

Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften wird ein frauenspezifisches Nachtarbeitsverbot allerdings als Hindernis für eine völlige Gleichstellung im Arbeitsleben gesehen und deshalb abgelehnt. In diesem Sinne wurde die Richtlinie Nr. 76/207/EWG erlassen, die mit dem beschriebenen ILO-Übereinkommen...

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