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ASoK 5, Mai 1998, Seite 159

Datenerhebung von "neuen Selbständigen"

Unzulässige Übermittlung von Steuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verschickt derzeit eine sogenannte Versicherungserklärung für selbständige Erwerbstätige nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG. Sowohl gegen die Art der Erhebung als auch gegen den Inhalt der Versicherungserklärung bestehen erhebliche Bedenken.

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bedient sich bei dieser Erhebung zum Teil veralteter Daten der Finanzverwaltung. Sie stützt sich auf Informationen des Bundesrechenamtes betreffend Personen, die zur ESt veranlagt wurden und 1998 Einkommensteuervorauszahlungen leisten. So haben viele Notare den Erhebungsbogen erhalten, die nicht zum Kreis der neuen Selbständigen zählen, und beruht die Erhebung offenbar zum Teil auf Daten, die der Einkommensteuer 1995 bzw. 1996 zugrunde gelegen sind, obwohl sich zwischenzeitig allenfalls die Verhältnisse entscheidend geändert haben, selbständige Erwerbstätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden S. 160bzw. bisher selbständige Einkommen (Lehraufträge von Assistenten) nunmehr unselbständige Nebentätigkeiten darstellen. Damit ist das klassische datenschutzrechtliche Problem entstanden, daß an sich richtige Daten übermittelt werden, die aber zur vorgesehen Verwertung untaug...

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