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Der nicht weisungsgebundene GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Spielball gesetzlicher Fiktionen
Folgt nach dem Steuerrecht zukünftig auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung nicht mehr dem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis?
Der nicht wesentlich beteiligte, der Generalversammlung aber aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Sonderbestimmung (Sperrminorität) nicht weisungsgebundene lohnsteuerpflichtige Geschäftsführer einer nicht kammerzugehörigen GmbH unterliegt auch nach dem Inkrafttreten des ASRÄG 1997 keiner Pflichtversicherung. Mit der 55. ASVG-Novelle soll nunmehr - den Informationen aus dem BMAGS folgend - diese Gesetzeslücke über die zusätzliche Aufnahme des § 47 Abs. 2 EStG, dritter Satz, in den durch das ASRÄG 1997 geschaffenen neuen zweiten Satz des § 4 Abs. 2 ASVG geschlossen werden. Dadurch würden zukünftig alle lohnsteuerpflichtigen Geschäftsführer genauso nach § 4 Abs. 2 ASVG pflichtversichert sein, wie jeder „echte" Dienstnehmer auch. Die schon seit Jahren kritisierten Fiktionen des Steuerrechts, die jedem arbeits- und ebenso dem bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Verständnis widersprechen, würden damit auch in das ASVG übernommen werden.
Mit meinen nachfolgenden Ausführungen will ich nicht nur dazu beitragen, dies zu verhindern, sondern auch Lösungsansätze aufzeigen, die dem zivilrechtlichen Rechtsverständnis eher entsprechen.
1. Das Anstellungsverhältnis
Der zivilrechtliche Anstellungsvertrag regelt die schuldrechtlichen Beziehungen...