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OGH: Tankstellenpächter
• Ist die einem Tankstellenverwalter oder Tankstellenpächter durch den konkreten Vertrag eingeräumte Stellung insgesamt arbeitnehmerähnlich, so sind Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus diesem Vertrag i. S. d. § 50 Abs. 1 Z 1, § 51 Abs. 3 ASGG Arbeitsrechtssachen, ohne daß es darauf ankommen kann, welche verschiedenen Vertragstypen im in seiner Gesamtheit zu beurteilenden Tankstellenvertrag ihren Niederschlag gefunden haben. - (§ 51 Abs. 3 Z 2 ASGG)
( 9 Ob A 207/97 z)