Suchen Hilfe
OGH 15.10.1974, 4Ob60/74

OGH 15.10.1974, 4Ob60/74

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0028127
Die Treuepflicht verpflichtet den Arbeitnehmer nicht zur Aufklärung des Arbeitgebers über die Zeitwidrigkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer ist zum Widerspruch gegen eine rechtswidrige Kündigung nicht verpflichtet und darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß Erklärungsinhalt und Erklärungswille übereinstimmen.
Normen
RS0028194
Dem AngG ist eine § 1162 a ABGB entsprechende Regelung fremd. Auf den Fall der zeitwidrigen, arbeitgeberseitigen Kündigung eines Angestellten kann § 1162 a ABGB nicht analog angewandt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028127
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-74614