OGH 15.10.1974, 4Ob60/74
OGH 15.10.1974, 4Ob60/74
Rechtssätze
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Normen | |
RS0028127 | Die Treuepflicht verpflichtet den Arbeitnehmer nicht zur Aufklärung des Arbeitgebers über die Zeitwidrigkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer ist zum Widerspruch gegen eine rechtswidrige Kündigung nicht verpflichtet und darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß Erklärungsinhalt und Erklärungswille übereinstimmen. |
Normen | |
RS0028194 | Dem AngG ist eine § 1162 a ABGB entsprechende Regelung fremd. Auf den Fall der zeitwidrigen, arbeitgeberseitigen Kündigung eines Angestellten kann § 1162 a ABGB nicht analog angewandt werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0028127 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-74614