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OGH 17.02.1981, 4Ob6/81

OGH 17.02.1981, 4Ob6/81

Rechtssätze


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Normen
AngG §10 I
GeneralKollV über den Begriff des Entgelts §2
UrlG §6
RS0028828
Wird eine sogenannte Provision nicht in Prozenten und auch nicht für einzelne vom Kläger abgeschlossene Geschäfte gewährt, sondern nach einem gestaffelten Mindestumsatz bestimmt und in festen Beträgen gewährt, ist dies eine über den Zeitlohn (Fixum) hinausrechende zusätzliche Vergütung, die den besonderen Erfolg der Arbeitsleistungen, soweit er einen bestimmten Mindestumsatz übersteigt, belohnt. In diesem Fall besteht das Arbeitsentgelt des Klägers in Wahrheit aus einem Zeitlohn (Fixum) und einem Prämienlohn und hat dieser bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht zu bleiben.
Normen
AngG §10 I
AngG §12
GeneralKollV für den Begriff des Entgelts §2
UrlG §6
RS0028833
Ist der Prämienlohn ausschließlich von einem besonderen Erfolg der Arbeitsleistungen (nämlich Erzielung eines Mindestumsatzes) abhängig, ohne daß es auf den Umfang oder die Dauer der Arbeitsleistungen selbst ankäme, sind die Prämien bei der Berechnung des Urlaubsentgelts lediglich für den Fall zu berücksichtigen, daß der Angestellte vom Arbeitgeber vertragswidrig daran gehindert wird, Prämien in dem vereinbarten oder in dem nach den getroffenen Vereinbarungen zu erwartenden Umfang zu verdienen, nicht jedoch dann, wenn der Angestellte durch andere Umstände wie etwa Urlaub, Krankheit oder andere Gründe einer Arbeitsverhinderung, daran gehindert wird, außerhalb des Urlaubs Prämien in dem erwähnten Umfang zu verdienen.
Normen
GeneralkollV über den Begriff des Entgelts §2
UrlG §6
RS0064274
Die Bestimmungen über den fiktiven Arbeitsverlauf sind restriktiv auszulegen. Aus diesem Grund können nur Umstände, die schon vor der Fälligkeit des Urlaubsentgelts im Sinne des § 6 Abs 3 UrlG von Einfluß sein.
Normen
GeneralkollV über den Begriff des Entgelts §2
UrlG §6
RS0064283
Der auf die Urlaubszeit beschränkte Regelungsbereich der oben angeführten Normen, läßt nicht zu, daraus den allgemeinen Grundsatz abzuleiten, durch den Urlaub dürfte der Arbeitnehmer nicht nur während des Urlaubes, sondern auch darüber hinaus keinerlei Nachteile erleiden. Ein auf Provisionsbasis arbeitender Arbeitnehmer kann dadurch einen Nachteil erleiden, daß ihm während seiner Urlaubszeit ein besonders wertvoller Geschäftsabschluß entgeht; ein Angestellter hat keinen Anspruch auf ein Entgelt für Überstunden, die für andere Angestellte während seines Urlaubes angeordnet wurden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064283
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-74608