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Grundbuchseintragungsgebühr bei einer Teilung des Grundstücks nach dem Kauf durch die Miteigentümer
Entscheidung: (Amtsrevision, Entscheidung in der Sache [im Ergebnis Stattgabe]).
Normen: § 26 Abs 1 und 3, TP 9 lit b Z 1 GGG.
Sachverhalt und Verfahren: Zwei GmbHs (A und B) vereinbarten die Realteilung einer zuvor gemeinschaftlich erworbenen Liegenschaft (Grundbuchsstand wurde nach dem Kauf nicht verändert) derart, dass die Liegenschaft zunächst auf insgesamt vier Grundstücke aufgeteilt und anschließend die B GmbH Grundstück 1 und die A GmbH die Grundstücke 2 bis 4 erhielt. Die B GmbH übertrug somit ihren Anteil an den drei Grundstücken 2 bis 4 an die A GmbH, die ihrerseits ihren Anteil am Grundstück 1 an die B GmbH übertrug. Die Grundbuchseintragungsgebühr wurde - in der Art einer Sprungeintragung - ausschließlich vom Wert der jeweils hingegebenen Grundstücksteile bemessen.
Abweichend davon setzte die Abgabenbehörde die Grundbuchseintragungsgebühr vom gesamten Wert der jeweiligen erworbenen Grundstücksteile - somit auch vom anteiligen Kaufpreis vom „Eigenanteil“ der B GmbH am Grundstück 1 und der A GmbH an den Grundstücken 2 bis 4 - fest.
Das BVwG gab der Beschwerde Folge und führte aus, es liege eine Sprungeintragung aufgrund eines wechselseitigen Tau...