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Michael Lang zum 60. Geburtstag
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Lieber Michael! Mich hat vor kurzem ein guter Bekannter gefragt, wie alt du bist. Auf meine Antwort, dass du demnächst 60 wirst, hat er ungläubig gemeint: „Wirklich? Das hätte ich nicht gedacht.“ Du kannst das durchaus als Kompliment auffassen; du bist eben ein Beweis dafür, dass Steuerrecht jung hält. Dennoch muss man sagen, dass du schon so viele Jahre im Steuerrecht (und das enthusiastisch) tätig bist, dass dein Name, im Zusammenhang vor allem mit internationalem Steuerrecht, so gut wie immer an erster Stelle genannt wird. |
Auch für die Umstrukturierung der Berufungssenate zunächst in den Unabhängigen Finanzsenat und sodann in das Bundesfinanzgericht hast du wertvolle Beiträge geleistet. Wir waren zwar nicht immer einer Meinung und haben wechselseitig Artikel veröffentlicht, in denen wir Kritik an der Ansicht des anderen geübt haben; das aber hat unserer persönlichen Freundschaft natürlich keinen Abbruch getan. Ich kann mich noch gut erinnern, wie du vor dem UFS einen Vortrag gehalten hast und wir uns als Freunde geoutet haben, was in meiner Kollegenschaft, gelinde gesagt, Überraschung hervorgerufen hat. Du hast daraufhin lachend hinterfragt, ob ich nunmehr von allen skeptisch beäu...