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ASoK 2, Februar 1998, Seite 80

Urlaubsanspruch trotz Karenzierung?

Urlaubsanspruch trotz Karenzierung?

Seit der Novelle BGBl. 832/1995 gewährt § 2 Abs. 2 UrlG den ungeschmälerten Urlaubsanspruch für entgeltlose Zeiten, sofern nicht gesetzlich ausdrücklich anderes bestimmt ist. Lind-Leitner (ecolex 1997, 953) geht der Frage nach, ob dieser Kürzungsausschluß auch für die Vereinbarung unbezahlten Urlaubs gilt. Sie würdigt die UrlG-Novelle BGBl. 832/1995 als Reaktion auf die zu anderen Konstellationen ergangene OGH-Judikatur und schließt daraus, daß das Kürzungsverbot des § 2 Abs. 2 letzter Satz UrlG vereinbartes Ruhen im aufrechten Rechtsband nicht erfaßt. Weiters verweist sie darauf, daß die vertragliche Karenzierung als zweiseitiger Rechtsakt, der aus der Privatautonomie resultiert, vom langen entgeltfreien Krankenstand so verschieden ist, daß unter Bedachtnahme auf sozialrechtliche Wertungen eine verdeckte Regelungslücke anzunehmen ist, die durch Analogie zu den für den gesetzlichen Karenzurlaub geltenden Rechtsfolgeanordnungen bezüglich des Urlaubsanspruchs zu schließen ist, womit auch für vertragliche Karenzierungsfälle die Urlaubsaliquotierung geboten ist.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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