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ASoK 2, Februar 1998, Seite 79

OGH: Landespflegegeld / Anspruch

Der Umstand, daß der Bund von der Kompetenz des § 3 Abs. 2 BPGG, im Verordnungsweg weitere Personengruppen in den anspruchsberechtigten Personenkreis einzubeziehen, im Hinblick auf die Mitglieder der Rechtsanwaltskammern bis dato nicht Gebrauch gemacht hat, vermag noch keine Landeszuständigkeit zu begründen. Ein Anspruch auf Landespflegegeld besteht daher nicht. - (§ 3 Abs. 2 BPGG; § 3 Abs. 2 Z 2 OÖPGG)

( 10 Ob S 198/97 h)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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