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ASoK 2, Februar 1998, Seite 77

OGH: Sonderzahlungen Forstarbeiter

§ 19 Z 1 und 2 des Mantelvertrages für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft sind dahingehend zu verstehen, daß Sonderzahlungen nur für den Zeitraum gebühren, für den ein Entgelt gegenüber dem Dienstgeber zusteht. - (§ 19 des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft)

( 9 Ob A 64/97 w)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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