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OGH: Sonderzahlungen Forstarbeiter
• § 19 Z 1 und 2 des Mantelvertrages für die Forstarbeiter in der Privatwirtschaft sind dahingehend zu verstehen, daß Sonderzahlungen nur für den Zeitraum gebühren, für den ein Entgelt gegenüber dem Dienstgeber zusteht. - (§ 19 des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft)
( 9 Ob A 64/97 w)