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Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutz
• Inkrafttreten von ASchG-Pflichten 1998
Sicherheitstechnische und arbeitmedizinische Betreuung für Arbeitsstätten ab 51 Arbeitnehmer/innen (§ 115 ASchG).
Inkrafttreten der §§ 2 bis 6 AMZ-VO für arbeitsmedizinische Zentren, die vor dem bewilligt wurden (Erfüllung der AMZ-VO-Voraussetzungen durch AMZ).
Fertigstellung der Gefahrenevaluierung inkl. Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten für Arbeitsstätten ab 51 Arbeitnehmer/innen (§§ 4, 5, 41, 102 und 110 ASchG).
• Aktuelle ASchG-Verordnungsentwürfe (Begutachtungsverfahren)
Verordnung über Bildschirmarbeit (Zl. 66.513/10-3/97), Arbeitsstättenverordnung (Zl. 66.505/2-3/97), Verordnung über biologische Arbeitsstofffe (Zl. 66.517/2-3/97).
• Entwurf eines Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
Der Entwurf eines Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BKG) des BMAGS (Zl. 66.700/ 1-3/97) sieht in Umsetzung der EU-Vorgaben die Bestellung von Koordinator/innen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch den Bauherrn in bestimmten Fällen vor (ergänzend zu den ASchG- und BauV-Verpflichtungen der Arbeitgeber/innen).