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Die Quote im Gemeinschaftsrecht
• Die Quote im Gemeinschaftsrecht
Ausgehend von den beiden EuGH-Verfahren Kalanke und Marschall stellt Pirstner (DRdA 1997, 461) jene Bestimmungen dar, die in der Urteilsbegründung bzw. in den Begründungen der Schlußanträge diskutiert werden, setzt sich mit wichtigen Diskussionspunkten auseinander und behandelt abschließend die neu eingefügten Abs. 3 und 4 des Art. 119 EGV sowie den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Gleichbehandlungsrichtlinie. Im Ergebnis hält sie unter anderem fest, daß die Bremer Quote im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen unter die Ausnahmebestimmung des Art. 2 Abs. 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie hätte subsumiert werden können. Kritisch hebt sie hervor, daß der EuGH jedenfalls die Komplexität der Frauendiskriminierung übersieht, indem er unterstellt, daß Chancengleichheit - die Gleichheit der Ausgangssituation - nicht (auch) durch Ergebnisgleichheit erreicht werden kann.