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Vorübergehende Erwerbstätigkeit neben Arbeitslosengeld- und Karenzgeldbezug
Der Nationalrat hat eine Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Karenzgeldgesetzes angenommen, die es Arbeitslosen bzw. Karenzurlaubern ermöglichen soll, auch über der Geringfügigkeitsgrenze liegende Erwerbseinkommen aus vorübergehender Beschäftigungsaufnahme zu erzielen, ohne daß es deswegen zum Wegfall des gesamten Arbeitslosengeldes (bzw. der gesamten Notstandshilfe) oder des gesamten Karenzgeldes kommen muß. Damit soll die - seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 bestehende - unbefriedigende Situation bereinigt werden, daß die sich in manchen Branchen und Situationen aus der Natur der Tätigkeit ergebende Gelegenheit zu tageweiser Beschäftigung de facto kaum noch realisiert werden kann, weil die potentiellen Interessenten schon wegen einer solchen vorübergehenden Beschäftigungsaufnahme die ihre Existenz sichernde jeweilige Transferleistung zur Gänze verlieren würden. Auch unter dem Gesichtspunkt des schrittweisen Wiedereinstiegs in das Berufsleben sowohl für Arbeitslose als auch für Karenzurlauber(innen) sollten Formen vorübergehender Beschäftigung nicht durch solche starken negativen Folgen unterbunden werden. Freilich sieht die Neuregelung auch Höchsteinkommensgrenzen vor, bei de...