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ASoK 1, Jänner 1998, Seite 26

Die Quotenregelung mit Öffnungsklausel

Änderung der Rechtsprechung des EuGH?

Dr. Anton Baldauf

Das seit 1993 geltende Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GBG) enthält in seinem 4. Teil „besondere Fördermaßnahmen für Frauen". § 40 B-GBG normiert zunächst - ganz allgemein - ein Frauenförderungsgebot. § 41 B-GBG ordnet sodann an, daß die Leiterin und der Leiter einer Zentralstelle einen Frauenförderungsplan für ihr Ressort zu erlassen haben. Die §§ 42 und 43 B-GBG schließlich enthalten sog. Quotenregelungen. Danach sind - unter den dort näher ausgeführten Bedingungen - Frauen bis zum Erreichen einer mindestens 40% betragenden Grenze sowohl bei der Aufnahme in den Bundesdienst als auch bei Beförderungen im Bundesdienst bevorzugt zu behandeln.

Strittig war und ist - neben der Frage der innerstaatlichen Verfassungskonformität der zuletzt genannten Bestimmungen - insbesondere, ob die genannten Regelungen den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts, näherhin der Richtlinie 76/207/EWG, entsprechen. Entfacht wurde die Diskussion vor allem durch das im Oktober 1995 ergangene Urteil des EuGH im Fall Kalanke. Nunmehr liegt das allseits mit Spannung erwartete und erst vor wenigen Tagen verkündete Folgeurteil des Gerichtshofs zur Zulässigkeit nationaler Frauenquoten vor.

Der Hintergrund: Die Richtlinie 76/207/EWG

Die Richtl...

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