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Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes?
• Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber versucht, die Entgelte zweier Arbeitnehmer, die mit gleichen Arbeiten wie der besser bezahlte dritte Arbeitnehmer beschäftigt sind, an das Entgelt dieses dritten Arbeitnehmers heranzuführen. - (§ 1152 ABGB)
( 8 Ob A 194/97 f)