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ASoK 1, Jänner 1998, Seite 17

Änderungen im Leistungsrecht der Pensionsversicherung durch das ASRÄG 1997

Eine Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse der Pensionsreform 1997

Dr. Martin Gleitsmann

Ausgehend von dem im Auftrag des Sozialministeriums vorgelegten Gutachten des deutschen Pensionsexperten und Finanzwissenschaftlers Professor Dr. Dr. h.c. Bert Rürup über die Perspektiven der Pensionsversicherung in Österreich einigte sich die Bundesregierung bei der Regierungsklausur in Rust am und im Ministerrat vom , wenn auch in abgeschwächter Form, auf einige der vorgeschlagenen Maßnahmen unter dem Titel „Pensionskonzept 2000". Da überdies noch eine generelle Harmonisierung mit dem Pensionssystem des öffentlichen Dienstes angestrebt wurde, kam es zu den wohl schwierigsten Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Sozialpartnern in der Nachkriegsgeschichte, die erst mit dem Beschluß über das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 am ein Ende fanden.

Nachstehend werden die wichtigsten leistungsrechtlichen Änderungen im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG) samt Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zusammengefaßt:

In einer Protokollanmerkung des Ministerrates vom wurden für den Bereich Soziales sechs Budgetbegleitmaßnahmen zu den Budgets 1998/1999 festgehalten, darunter auch „Maßnahmen zu...

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