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ASoK 1, Jänner 1998, Seite 2

Neuordnung des Versicherungsverhältnisses der Freien Berufe

Mit dem ASRÄG 1997 treten für die Freien Berufe ab 1. 1. 2000 wesentliche Änderungen in den bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen ein

Werner Sedlacek

Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 (ASRÄG 1997) ist als Ergebnis der Bemühungen der österreichischen Bundesregierung anzusehen, dem Entschließungsantrag des Nationalrates vom nachzukommen, unter Beiziehung von Sozialpartnern und Experten im Rahmen einer Arbeitsgruppe für die breite und faire Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in ein einheitliches Sozialversicherungssystem zu sorgen. Als einer der Grundsätze der Einbeziehung aller Erwerbstätigen und Neuordnung des Sozialversicherungssystems wurde erarbeitet: „Pflichtversicherung für alle (‚echten' und ‚freien') Dienstnehmer nach dem ASVG (B-KUVG) - für alle selbständig Erwerbstätigen nach dem GSVG (FSVG, BSVG, NVG)." Während die Einbeziehung der bisher nicht der Pflichtversicherung unterliegenden selbständig Erwerbstätigen grundsätzlich mit (mit Ausnahmen) erfolgt, greift die Neuordnung (mit weitgehenden Übergangsregelungen) erst ab . Von der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Pflichtversicherung und der Neuordnung der Sozialversicherung sind - mit wenigen Ausnahmen - ab auch die Freien Berufe betroffen.

Der vorliegende Beitrag versucht, das derzeitige Versicherungsverhältnis der einzelnen Freien Berufe der Situation ab gegenübe...

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