OGH 09.02.1960, 4Ob139/59
OGH 09.02.1960, 4Ob139/59
Rechtssätze
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Norm | AngG §8 Abs1 IIB |
RS0027920 | Die Folgen einer Jahrzehnte zurückliegenden Geschlechtskrankheit können nicht als verschuldet angesehen werden, wenn nicht durch besondere Umstände ein Verschulden begründet wurde. |
Normen | |
RS0029414 | Eine Vereinbarung, wonach Verwalter für die Abgänge in dem von ihnen verwalteten Magazin verantwortlich gemacht werden, ist nicht sittenwidrig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0027920 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-74008