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Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997
• Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997
Durch das IRÄG 1997 wurden die Fristen der KO und AO zur begünstigten Beendigung von Arbeitsverhältnissen und damit einhergehend die insolvenzrechtliche Qualifikation der daraus resultierenden Arbeitnehmerforderungen neu festgelegt. Mit diesen Neuregelungen sowie mit den zur Harmonisierung mit den Insolvenzgesetzen vorgenommenen Änderungen des IESG beschäftigt sich Karner (ecolex 1997, 782). Bartos (SoSi 1997, 947) setzt sich mit einigen für die Sozialversicherung wesentlichen Bestimmungen des IRÄG 1997 auseinander. Sie behandelt neben den Änderungen des Konkurseröffnungsverfahrens, Konkurs- und Ausgleichsverfahrens sowie des Kostenvorschußes auch das Unternehmensreorganisationsgesetz.