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OGH: Zusammenhängende Beschäftigung
• 1. Regelt ein Kollektivvertrag die Frage der zusammenhängenden Beschäftigung i. S. d. § 23 Abs. 1 AngG günstiger als dieser, so sind die zulässigen Unterbrechungen dem Anwartschaftserwerb nicht abträglich.
• 2. Ist der zeitliche Konnex durch eine kollektivvertragliche Bestimmung für die Dauer des Arbeiterdienstverhältnisses normativ hergestellt, so ist die dadurch begründete einheitliche Betriebszugehörigkeit auch in das daran unmittelbar anschließende Angestelltenverhältnis und somit in die Berechnung nach § 23 Abs. 1 dritter Satz AngG einzubeziehen. - (§ 23 Abs. 1 AngG)
( 9 Ob A 45/97 a)