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OGH: Vertrauensunwürdigkeit
• Die Abfassung eines "Abschiedsschreibens" an 50 Kunden, in dem der Eindruck vermittelt wird, der Arbeitgeber erfülle gesetzlich zustehende Lohnansprüche nicht, ahnde deren Einforderung mit Kündigung und es herrsche zudem ein für den betreffenden Arbeitnehmer enttäuschendes Betriebsklima, bewirkt auch dann Vertrauensunwürdigkeit i. S. d. § 27 Z 1 AngG, wenn der Arbeitnehmer eine derartige Herabsetzung seines Arbeitgebers bei wesentlichen Kunden nicht beabsichtigt haben sollte. Die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens hätte ihm nämlich bei Anwendung der von ihm als gehobenem Angestellten zu fordernden Sorgfalt bewußt werden müssen. - (§ 27 Z 1 AngG)
( 8 Ob A 29/97 s)