Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 5, Mai 2015, Seite 171

Liebe Leserinnen und Leser,

tiefer als null könnten Leitzinsen nicht fallen. Was lange Zeit als undenkbar galt, wurde mit der Finanzkrise neu durchdacht („Negative Leitzinsen – das Undenkbare denken”; Handelsblatt v. ). Vor dem Hintergrund niedriger Inflationsraten, dem Ziel, Liquidität in den Markt zu spülen und die Konjunktur anzukurbeln, hat die Europäische Zentralbank im Sommer letzten Jahres ein Bündel an geldpolitischen Maßnahmen beschlossen, u.a. die Senkung der Verzinsung der Mindestreserve auf 0,15 % und die Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität auf –0,10 %. Mit Wirkung vom müssen also Geschäftsbanken für die Möglichkeit, kurzfristig nicht benötigtes Geld bei der EZB anzulegen, einen „Strafzins” zahlen. Dabei sind Kreditinstitute von den negativen (Nominal-)Zinsen nicht nur auf ihrer Aktivseite (Geldanlagen), sondern auch auf ihrer Passivseite (Geldaufnahmen) betroffen. Ende des Jahres 2014 haben einige Kreditinstitute angekündigt, ihren Großkunden für Einlagen bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte negative Zinsen in Rechnung zu stellen. Die Skatbank, eine kleine Bank aus Thüringen, traute sich, den ersten Schritt zu machen, indem sie für das Tagesgeld, ab Einlagen...

Daten werden geladen...