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Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes durch das ASRÄG 1997
Die 21. Novelle zum BSVG
Das am vom Nationalrat beschlossene Novellenpaket fand in den Medien nahezu ausschließlich unter dem Schlagwort „Pensionsreform" Beachtung. Dieser galt das Hauptaugenmerk der öffentlichen Berichterstattung, wobei insbesondere die zum Leitmotiv erhobene „Harmonisierung der Pensionssysteme" im Vordergrund stand. Weitere Schwerpunkte der Novelle, wie die erklärte „Einbeziehung aller Erwerbstätigkeiten in die Sozialversicherung" bzw. die „Erhöhung des Eigenfinanzierungsgrades im System der Gewerbetreibenden bzw. der Bauern", führten lange Zeit hindurch ein mediales Schattendasein, für die Betroffenen sind sie nicht minder von Bedeutung, ebenso ist der sachliche Konnex zur „Pensionsreform" nicht zu leugnen. Wie im Folgenden zu zeigen sein wird, erfährt die bäuerliche Sozialversicherung aus den genannten Leitmotiven heraus massive Änderungen, die aus Sicht der Betroffenen nicht minder epochal empfunden werden wie die Einführung der „Durchrechnung" im Versorgungssystem des öffentlichen Dienstes. Die Darstellung beschränkt sich gezielt auf spezifische Änderungen im BSVG-Bereich, hinsichtlich der Eckpunkte der Pensionsreform genügt der Hinweis, daß sämtliche Regelungen des ASVG ihr...