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Pensionsreform: Anspruch und Wirklichkeit
Bescheidene Einsparungen durch das ASRÄG 1997
Ein politischer Handlungsbedarf, so auch ein pensionspolitischer Reformbedarf, resultiert immer aus einem Soll-Ist-Vergleich, d. h., er erwächst aus dem Unterschied zwischen einer Wunschvorstellung hinsichtlich einer Entwicklung und einer Status-quo-Analyse bzw. Prognose. Geht man von einem durchschnittlichen realen Wachstum von 2,4%, einer Inflationsrate von 2% und einer Zunahme der Bruttolohn- und Gehaltssumme, die knapp unter der angenommenen Wachstumsrate des nominalen BIP von ca. 4,4% liegt, aus und koppelt man diese makroökonomischen Annahmen mit den für Österreich - glücklicherweise nicht stark divergierenden - demographischen Projektionen und mit dem geltenden Pensionsrecht, würde unter Fortschreibung des derzeitigen Leistungsrechtes der Mischbeitragssatz (ASVG, GSVG und BSVG) von derzeit 22,3% auf 24,9% im Jahr 2030 ansteigen und der Bundesbeitrag gemessen an den Gesamtaufwendungen der Pensionsversicherung von 21,9% auf 39,8% oder gemessen im Verhältnis zum BIP von 2,3% auf 6,0% steigen. Ermittelt man aus dem Mischbeitragssatz und dem Bundesbeitragssatz einen impliziten Beitragssatz, d. h., rechnet man den Bundeszuschuß in Beitragspunkte um, so würde diese Kennziffer für die gesamtwir...