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ASoK 10, Oktober 1997, Seite 328

Neues zur Beweislast bei Geschlechterdiskriminierung

Neues zur Beweislast bei Geschlechterdiskriminierung

Mit der auf europäischer Ebene seit geraumer Zeit diskutierten Beweiserleichterung für Arbeitnehmer, die eine geschlechtsbezogene Diskriminierung durch den Arbeitgeber behaupten, setzt sich Tinhofer (RdW 1997, 459) auseinander. Am ist im Rat der EU ein „gemeinsamer Standpunkt" aller 15 Mitgliedstaaten zu einer Richtlinie zur Beweislast im Bereich der Gleichbehandlung von Frauen und Männern festgelegt worden. Tinhofer stellt die Regelung der Beweislast in der geplanten Richtlinie und den diesbezüglichen Anpassungsbedarf in Österreich dar. Sollte die Beweislast-Richtlinie tatsächlich in der geplanten Form verabschiedet werden, erscheint ihm eine Anpassung des § 2 a Abs. 9 GBG in dem Sinne notwendig, daß dem Arbeitgeber bei Glaubhaftmachung der Diskriminierung durch den Arbeitnehmer der volle Beweis der Nichtdiskriminierung obliegt.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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