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Insolvenz-Ausfallgeld für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer
• Insolvenz-Ausfallgeld für im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer
Nach ständiger Rechtsprechung - allerdings aus der Zeit vor dem Beitritt zum EWR bzw. zur EU - steht den Auslandsbeschäftigten insolventer österreichischer Arbeitgeber kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu. Der OGH begründet dies mit der Geltung des sozialversicherungsrechtlichen Territorialitätsprinzips im Bereich des IESG. Weber (RdW 1997, 408) geht der Frage nach, ob diese Judikatur mit der Richtlinie des Rates 80/987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vereinbar ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß im Sinne einer richtlinienkonformen Interpretation alle im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens anspruchsberechtigt sind, sofern es sich um EU-Bürger handelt und der Beschäftigungsort in einem EU-Mitgliedstaat liegt. Liegt der Beschäftigungsort in einem Drittstaat, ist zu prüfen, ob ein derart starker Nahbezug zu einem Mitgliedstaat vorliegt, daß europarechtliche Vorschriften auf diesen Arbeitsvertrag anwendbar sind.