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Die Lehrwerkstätten-Förderung des AMS
Räumlich von der Produktionsstätte getrennte Lehrlingsausbildung
Das Arbeitsmarktservice hat gemäß § 34 Arbeitsmarktservicegesetz ein Sonderprogramm zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen in Lehrwerkstätten beschlossen. Lehrwerkstätten sind Werkstätten, die der Ausbildung von Lehrlingen dienen und räumlich von der Produktionsstätte getrennt sind. Die Führung der Lehrwerkstätte muß derart gestaltet sein, daß die entsprechende Praxisnähe gewahrt bleibt.
1. Arbeitsmarktpolitisches Ziel
Das arbeitsmarktpolitische Ziel dieses Sonderprogrammes besteht darin, die berufliche Eingliederung von Jugendlichen dadurch zu erleichtern, daß zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen in Lehrwerkstätten gefördert werden.
2. Fördervoraussetzungen
Zum förderbaren Personenkreis zählen Jugendliche bis 25 Jahre, die eine Ausbildungsstelle suchen. Ein wesentliches Kriterium ist die Zusätzlichkeit der Lehrstelle. Zusätzlich sind solche Lehrstellen, die über den Eigenbedarf hinaus besetzt werden. Der Eigenbedarf ergibt sich aus dem per von den verantwortlichen Organen der Träger der Lehrwerkstätte nachweislich festgelegten Ausbildungsbedarf. Im Sinne einer Plausibilitätsprüfung sind von den Lehrwerkstätten die Zahlen der Lehrlinge im ersten Lehrjahr zu den Stichtagen und anzugeben.
Die Förderung ka...