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Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Eine Chance zur Verringerung der Folgekosten von Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten
VON DR. RENATE NOVAK
Das ASchG sieht als wesentlichen Neuansatz im österreichischen Arbeitnehmerschutz die Verpflichtung der Arbeitgeber/innen zur Gefahrenevaluierung vor, nämlich die
• Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen (§ 4) sowie
• Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (§ 5).
Dieses neue Instrument stellt in Ergänzung zum bisherigen Regelungssystem des Arbeitnehmerschutzes (Gesetz, Verordnung, Einzelfallbescheid) die insgesamt wichtigste Neuerung des ASchG dar. Die Evaluierungspflicht ist für alle Arbeitsstätten spätestens mit in Kraft getreten. Zum Abschluß der Evaluierung bestehen - abhängig von der Beschäftigtenzahl - Fertigstellungsfristen bis spätestens .
Die Erläuterungen der Regierungsvorlage zum ASchG unterstreichen deutlich die besondere Bedeutung der Evaluierungspflicht der Arbeitgeber/innen: Die Evaluierung ist im Zusammenhang mit dem hohen Stellenwert zu sehen, der nach den EU-Richtlinien dem Dialog und der Auseinandersetzung mit Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf betrieblicher Ebene zukommt. Das ASchG geht...