OGH 06.07.1983, 3Ob149/82
OGH 06.07.1983, 3Ob149/82
Rechtssätze
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Normen | |
RS0038704 | Ein Geschäft, wodurch das Erfordernis der behördlichen Genehmigung des Grunderwerbes durch einen Ausländer umgangen werden soll, ist unerlaubt und ungültig. |
Normen | |
RS0000817 | Treuhand als Exszindierungsgrund. |
Normen | |
RS0002004 | Der Käufer einer Liegenschaft erlangt, sofern das Eigentum zur Zeit der Exekutionsführung für ihn bücherlich noch nicht einverleibt ist, durch den Kaufvertrag selbst bei Einräumung des tatsächlichen Besitzes kein Recht, das ihn zum Widerspruch gegen eine von einem Dritten geführte Exekution berechtigt. |
Normen | |
RS0000849 | Ein Treuhandvertrag mit dem das Erfordernis der behördlichen Genehmigung des Grunderwerbes durch einen Ausländer umgangen werden soll, ist kein tauglicher Exszindierungsgrund. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0038704 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-73425