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ASoK 9, September 1997, Seite 284

Neuerungen im Arbeitnehmerschutz

• Die Novelle zum KJBG ist mit in Kraft (BGBl. I Nr. 79/1997) getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen betreffend die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, u. a. eine generelle Altersgrenze von 18 Jahren, neue Pausenregelungen, Neuregelungen der Wochenendruhe bzw. wöchentlichen Ruhezeit, Sonderregelungen für Verkaufsstellen und Bestimmungen zur Gefahrenevaluierung.

• Die Änderung der KJBG-Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche betrifft vor allem Arbeitsmittel (BGBl. II Nr. 173/1997 vom ).

• Ebenfalls mit in Kraft getreten ist die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (KennV), BGBl. II Nr. 101/1997. Durch die KennV wird die EU-Richtlinie 92/58/EWG umgesetzt. Geregelt wird die Kennzeichnung von Schildern (Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen, Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung), Sicherheitsfarben, die Verwendung von Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen; damit zusammenhängend besteht eine Informations- und Unterweisungspflicht der Arbeitgeber/innen. Für das neue Hinweisschild Feuerlöschgerät (bisher: „F") ist eine Übergangsfrist bis zum vorgesehen, die übrigen Sicherheitskennzeichen entspre...

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