OGH 02.02.1978, 2Ob279/77
OGH 02.02.1978, 2Ob279/77
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS0030258 | Ersatz der während der Zeit der unfallsbedingten Nichtbenützung eines beschädigten Kraftfahrzeuges weiterlaufenden Generalunkosten. |
Normen | |
RS0030669 | Aufwendungen für einen Fahrschulbesuch können nach unfallsbedingter Unmöglichkeit der Ablegung der Fahrprüfung weder als Heilungskosten noch als Verdienstentgang noch aus dem Titel vermehrter Bedürfnisse ersetzt werden. |
Norm | ABGB §1325 E4 |
RS0031120 | Bei der Bemessung des Schmerzengeldes kann die psychische Beeinträchtigung, in Hinkunft allenfalls vom Lenken eines Kraftfahrzeuges ausgeschlossen zu sein, mit berücksichtigt werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0031120 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-73057