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Zum Einsatz von Arbeitsmedizinern
(BMAGS) - Seit sind Arbeitsmediziner zu bestellen, wenn mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Diese Schlüsselzahl wird schrittweise bis zum Jahr 2000 herabgesetzt:
• ab 101 Beschäftigten
• ab 51 Beschäftigten
• ab 11 Beschäftigten.
Ab sind alle Arbeitgeber zur Bestellung von Arbeitsmedizinern verpflichtet.
Bei regelmäßiger Nachtarbeit gilt der Stufenplan nicht. Wenn in einer Arbeitsstätte mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind und mindestens 1 Arbeitnehmer im Kalenderjahr mindestens 50mal Nachtarbeit leistet, ist unabhängig vom Stufenplan eine arbeitsmedizinische Betreuung einzurichten.
Bestellung der Arbeitsmediziner
Der Arbeitgeber hat drei Möglichkeiten zur Auswahl:
• Beschäftigung eines Arbeitsmediziners im Angestelltenverhältnis oder
• Verpflichtung eines freiberuflich tätigen Arbeitsmediziners durch Werkvertrag oder
• Inanspruchnahme eines arbeitmedizinischen Zentrums.
Es muß sich um einen Arzt handeln, der eine vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anerkannte arbeitsmedizinische Ausbildung absolviert hat.
Der Arbeitgeber muß dem zuständigen Arbeitsinspektorat Namen und Einsatzzeit der Arbeitsmediziner mitteilen.