OGH 11.10.1978, 1Ob686/78
OGH 11.10.1978, 1Ob686/78
Rechtssatz
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Normen | |
RS0016349 | Wird durch die Vertragsaufhebung ex tunc das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt , kann ein Aufwandrückersatzanspruch nicht auf Vertragsverletzung gestützt werden , sodaß auch keine vertragliche Schadenersatzansprüche mehr möglich sind ( SZ 26/265 ). Die Aufwendungen treffen daher den Eigentümer der Sache . |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016349 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-72680