Suchen Hilfe
OGH 11.10.1978, 1Ob686/78

OGH 11.10.1978, 1Ob686/78

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0016349
Wird durch die Vertragsaufhebung ex tunc das Vertragsverhältnis in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt , kann ein Aufwandrückersatzanspruch nicht auf Vertragsverletzung gestützt werden , sodaß auch keine vertragliche Schadenersatzansprüche mehr möglich sind ( SZ 26/265 ). Die Aufwendungen treffen daher den Eigentümer der Sache .

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0016349
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-72680