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Das Integrationspaket
Anfang Mai hat ein Paket mit mehreren Gesetzesentwürfen (ein neues Fremdengesetz, Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz, im Arbeitslosenversicherungsgesetz und im Asylgesetz) den Ministerrat passiert, allerdings noch mit einigen Maßgabebeschlüssen garniert (also mit Aufträgen zur weiteren Verhandlung strittiger oder noch nicht ausreichend geklärter Punkte). Ziel dieses Pakets ist die erleichterte Integration schon lange legal in Österreich lebender Ausländer in den österreichischen Arbeitsmarkt einerseits und eine restriktivere Behandlung weniger lange in Österreich aufhältiger bzw. einreisewilliger Fremder andererseits. Bei der Gestaltung dieses Pakets wurde insbesondere Wert auf die in früheren Entwürfen verfehlte Harmonisierung zwischen Fremdenrecht (Einreise und Aufenthalt, Kompetenz des Innenministeriums) und Ausländerbeschäftigungsrecht (legale Aufnahme unselbständiger Beschäftigung, Kompetenz des Sozialministeriums) gelegt. Im wesentlichen ist ein Inkrafttreten der Bestimmungen mit geplant.