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ED/2017/2 – Vorgeschlagene Änderungen zur Segmentberichterstattung
Nach IFRS unterliegen alle Unternehmen, deren Wertpapiere an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder die dies vorbereiten, der Pflicht zur Erstellung einer (Konzern-)Segmentberichterstattung. Diese basiert auf den internen Organisations- und Berichtsstrukturen und soll dem Adressaten einen besseren Einblick in einzelne Bereiche der unternehmerischen Aktivitäten ermöglichen. Denn insbesondere bei stark diversifizierten und/oder in unterschiedlichen geografischen Regionen aktiven Unternehmen kommt es für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation nicht nur darauf an, wie sich diese in der Gesamtschau darstellt. Erforderlich bzw. entscheidungsnützlich sind auch Informationen, die sich auf die einzelnen Geschäftsbereiche oder Regionen beziehen. Am hat das IASB ED/2017/2 „Improvements to IFRS 8 Operating Segments“ veröffentlicht, mit dem die aktuellen Regelungen des IFRS 8 ergänzt bzw. präzisiert werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen, die sich neben IFRS 8 auch auf IAS 34 zur Zwischenberichterstattung erstrecken.
1. Überarbeitung bzw. Ergänzung von IFRS 8
IFRS 8 zur Segmentberichterstattung wurde 2006 veröffentlicht. Die nun ...