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ASoK 5, Mai 1997, Seite 148

Neuerungen im Arbeitnehmerschutz

Arbeitsmedizinische Zentren - Gesundheitsüberwachung - Bestellung von Sicherheitsfachkräften - Dokumentationsverordnung

Renate Novak

Liste der arbeitsmedizinischen Zentren 1997

Das (nunmehrige) BMAGS hat inzwischen die neue, zum Stand komplett aktualisierte AMZ-Liste herausgegeben.

- Geändert haben sich - gegenüber der im ASoK-Heft 2/1997, 56 f. veröffentlichten Liste vorwiegend ärztliche Leitungen:

- AMI Villach: Dr. Schulz (statt Dr. Regensburger);

- AIZ Krems GesmbH: Dr. Popelak (statt Dr. Reiskopf-Huebner);

- AMZ Vorarlberg/AK für Vorsorge- und Sozialmedizin: Dr. Klien (statt Dr. Hillgartner);

- Health Consult (Wien): Dr. Helm (statt Dr. Hallström).

- Zwei Zentren werden nunmehr durch Rechtsnachfolger/innen bei ebenfalls geänderter Leitung weiterbetrieben:

- AMZ ASBÖ (1140 Wien) - bisher AMDW: Leitung Dr. Havor (statt Dr. Serentschy);

- AMZ Sozial Global Arbeitsmedizin GesmbH (1060 Wien) - bisher AMZ des Dachverbandes Wr. Pflege- u. Sozialdienste.

ZAI-Informationsblatt für Betreiber/innen von arbeitsmedizinischen Zentren

Das Zentral-Arbeitsinspektorat im BMAGS hat aufgrund häufiger Anfragen ein neues Informationsblatt für Personen, die ein AMZ betreiben wollen, erstellt. Die Information bezieht sich neben § 80 ASchG vor allem auf die seit in Kraft stehende Verordnung über arbeitsmedizinische Zentren (AMZ-VO), BGBl. Nr. 441/1996, die alle neuen Z...

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